Der Schutz von Kindern und Jugendlichen besitzt für Saltatio Bergheim e. V. höchste Priorität und stellt einen unverzichtbaren Bestandteil unserer Vereinsarbeit dar.
Unser Jugendschutzkonzept definiert klare Grundsätze, Verantwortlichkeiten und präventive Maßnahmen, um jungen Menschen in unserem Verein ein sicheres, respektvolles und verlässliches Umfeld zu gewährleisten. Im Rahmen unserer Selbstverpflichtung legt der Verein verbindliche Standards für das Verhalten aller Personen fest, die in verantwortlicher Funktion mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Dazu zählt insbesondere unser Jugendschutzkonzept und der Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie für alle Funktionsträger.
Dieser Kodex konkretisiert die Erwartungen an ein professionelles, verantwortungsbewusstes und grenzachtendes Handeln. Das im Folgenden dargestellte Jugendschutzkonzept sowie der zugehörige Ehrenkodex dienen als verbindliche Grundlage für unser gemeinsames Ziel, ein geschütztes und vertrauensvolles Umfeld für alle jungen Tänzerinnen und Tänzer zu schaffen und dauerhaft zu sichern.
1. Präambel / Ziel
Der Verein Saltatio Bergheim e.V. verpflichtet sich, Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld zu bieten. Ziel dieses Jugendschutzkonzeptes ist es, sie vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt sowie vor Vernachlässigung und Diskriminierung zu schützen.
2. Geltungsbereich und Verantwortlichkeit
Dieses Konzept gilt für alle Mitglieder, Funktionsträger, Übungsleiter, Trainer, Betreuer und sonstigen Mitarbeitenden des Vereins, unabhängig von ihrer Stellung oder Beschäftigungsform.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes und benennt mindestens eine Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz.
3. Grundsätze des Umgangs mit Kindern und Jugendlichen
Respektvoller und wertschätzender Umgang, keine herabwürdigenden oder diskriminierenden Äußerungen.
4. Präventive Maßnahmen
5. Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz
Der Verein benennt folgende Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz:
Die Ansprechpersonen beraten Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Vereinsmitarbeitende, nehmen Hinweise und Beschwerden vertraulich entgegen und koordinieren das weitere Vorgehen.
Ihre Kontaktdaten werden auf der Website, in den Räumen des Vereins und in Informationsmaterialien gut sichtbar veröffentlicht.
6. Verfahren bei Verdachtsfällen (Interventionsleitfaden)
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder auf Grenzverletzungen gilt:
7. Information und Beteiligung
8. Verankerung in Satzung/Ordnungen
Der Verein verankert den Grundsatz des Kinder- und Jugendschutzes in seiner Satzung und ggf. in Jugendordnung, Geschäftsordnung oder Ehrenordnung.
Verstöße gegen dieses Jugendschutzkonzept können satzungs- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Ausschluss aus dem Verein nach sich ziehen.
9. Evaluation und Fortschreibung
Das Jugendschutzkonzept wird in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 2 Jahre, auf seine Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst.
Anregungen von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Übungsleitungen und externen Fachstellen werden bei der Fortschreibung berücksichtigt.
10. Inkrafttreten
Dieses Jugendschutzkonzept wurde durch Beschluss des Vorstandes bzw. der Mitgliederversammlung am 01.01.2026 verabschiedet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Es ist für alle im Verein tätigen Personen verbindlich.
1. Respekt und Wertschätzung
2. Schutz vor Gewalt und Missbrauch
3. Vorbildfunktion
4. Grenzen respektieren
5. Keine Alleinsituationen
6. Meldepflicht
7. Verpflichtung zur Weiterbildung