SALTATIO Bergheim e.V.
Ihr Tanzsportclub seit 1992

Jugendschutzkonzept Saltatio Bergheim e. V.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen besitzt für Saltatio Bergheim e. V. höchste Priorität und stellt einen unverzichtbaren Bestandteil unserer Vereinsarbeit dar.


Unser Jugendschutzkonzept definiert klare Grundsätze, Verantwortlichkeiten und präventive Maßnahmen, um jungen Menschen in unserem Verein ein sicheres, respektvolles und verlässliches Umfeld zu gewährleisten. Im Rahmen unserer Selbstverpflichtung legt der Verein verbindliche Standards für das Verhalten aller Personen fest, die in verantwortlicher Funktion mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Dazu zählt insbesondere unser Jugendschutzkonzept und der Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie für alle Funktionsträger.

Dieser Kodex konkretisiert die Erwartungen an ein professionelles, verantwortungsbewusstes und grenzachtendes Handeln. Das im Folgenden dargestellte Jugendschutzkonzept sowie der zugehörige Ehrenkodex dienen als verbindliche Grundlage für unser gemeinsames Ziel, ein geschütztes und vertrauensvolles Umfeld für alle jungen Tänzerinnen und Tänzer zu schaffen und dauerhaft zu sichern.


Jugendschutzkonzept

1. Präambel / Ziel

Der Verein Saltatio Bergheim e.V. verpflichtet sich, Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld zu bieten. Ziel dieses Jugendschutzkonzeptes ist es, sie vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt sowie vor Vernachlässigung und Diskriminierung zu schützen.


2. Geltungsbereich und Verantwortlichkeit

Dieses Konzept gilt für alle Mitglieder, Funktionsträger, Übungsleiter, Trainer, Betreuer und sonstigen Mitarbeitenden des Vereins, unabhängig von ihrer Stellung oder Beschäftigungsform.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes und benennt mindestens eine Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz.

3. Grundsätze des Umgangs mit Kindern und Jugendlichen

Respektvoller und wertschätzender Umgang, keine herabwürdigenden oder diskriminierenden Äußerungen.

  • Keine körperlichen Züchtigungen, Demütigungen oder sexualisierte Sprache/Gesten.
  • Beachtung von Nähe-Distanz-Grenzen (z.B. "Sechs-Augen-Prinzip", offene Türen bei Einzeltrainings, keine privaten Chatverläufe ohne Wissen der Eltern bei Minderjährigen).


4. Präventive Maßnahmen

  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für alle Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, gemäß den Vereinbarungen mit dem Jugendamt bzw. den gesetzlichen Vorgaben.
  • Verpflichtende Anerkennung des Jugendschutzkonzeptes, eines Verhaltenskodex und ggf. eines Ehrenkodex bei Aufnahme der Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich.
  • Regelmäßige Schulungen und Informationsangebote zum Thema Kinder- und Jugendschutz für Trainer, Übungsleitungen und Funktionsträger.


5. Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz


Der Verein benennt folgende Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz:

Jugendwart/Jugendwartin


Sportwart


Die Ansprechpersonen beraten Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Vereinsmitarbeitende, nehmen Hinweise und Beschwerden vertraulich entgegen und koordinieren das weitere Vorgehen.
Ihre Kontaktdaten werden auf der Website, in den Räumen des Vereins und in Informationsmaterialien gut sichtbar veröffentlicht.


6. Verfahren bei Verdachtsfällen (Interventionsleitfaden)

Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder auf Grenzverletzungen gilt:

  1. Ruhe bewahren, Betroffene ernst nehmen, zuhören, nicht drängen.
  2. Verdacht und Beobachtungen zeitnah schriftlich dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Inhalte, Beteiligte).
  3. Unverzügliche Kontaktaufnahme mit der vereinsinternen Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz bzw. dem Vorstand.
  4. In Abstimmung mit der Ansprechperson ggf. Hinzuziehen externer Fachstellen (Jugendamt, Fachberatungsstellen, Polizei) nach den gesetzlichen Vorgaben.
  5. Schutz der betroffenen Kinder/Jugendlichen hat Vorrang; beschuldigte Personen können vorläufig von ihrer Tätigkeit freigestellt werden, bis der Sachverhalt geklärt ist.


7. Information und Beteiligung

  • Das Jugendschutzkonzept wird allen Mitgliedern zugänglich gemacht (z.B. Website, Aushang, Vereinsheft).
  • Kinder, Jugendliche und Eltern werden regelmäßig über Rechte, Beschwerdemöglichkeiten und Ansprechpersonen informiert (z.B. im Training, bei Elternabenden, durch Flyer).


8. Verankerung in Satzung/Ordnungen

Der Verein verankert den Grundsatz des Kinder- und Jugendschutzes in seiner Satzung und ggf. in Jugendordnung, Geschäftsordnung oder Ehrenordnung.
Verstöße gegen dieses Jugendschutzkonzept können satzungs- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Ausschluss aus dem Verein nach sich ziehen.


9. Evaluation und Fortschreibung

Das Jugendschutzkonzept wird in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 2 Jahre, auf seine Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst.
Anregungen von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Übungsleitungen und externen Fachstellen werden bei der Fortschreibung berücksichtigt.


10. Inkrafttreten

Dieses Jugendschutzkonzept wurde durch Beschluss des Vorstandes bzw. der Mitgliederversammlung am 01.01.2026 verabschiedet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


Es ist für alle im Verein tätigen Personen verbindlich.


Ehrenkodex für den Kinder- und Jugendschutz im Saltatio Bergheim e.V.


1. Respekt und Wertschätzung

  • Ich behandle alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status mit Respekt.
  • Ich achte ihre Persönlichkeit und fördere ein positives Miteinander.


2. Schutz vor Gewalt und Missbrauch

  • Ich lehne jede Form von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt ab.
  • Ich nutze meine Position nicht aus und wahre professionelle Distanz.


3. Vorbildfunktion

  • Ich verhalte mich fair, ehrlich und verantwortungsbewusst.
  • Ich achte auf meine Sprache und mein Verhalten, insbesondere in sozialen Medien.


4. Grenzen respektieren

  • Ich respektiere die persönlichen Grenzen der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
  • Körperkontakt erfolgt nur in angemessener Form und im sportlichen Kontext.


5. Keine Alleinsituationen

  • Ich vermeide Situationen, in denen ich allein mit einem Kind oder Jugendlichen bin, sofern es nicht zwingend erforderlich ist.


6. Meldepflicht 

  • Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung informiere ich unverzüglich die Kinderschutzbeauftragte Person oder den Vorstand.
  • Ich dokumentiere Auffälligkeiten und halte mich an die festgelegten Meldewege.


7. Verpflichtung zur Weiterbildung

  • Ich nehme regelmäßig an Schulungen zum Thema Kinderschutz teil.